GÄSTE UNTER 18 JAHREN
Personen im Alter von 0 bis einschließlich 15 Jahre
- Zutritt zum Festivalgelände & Campingplatz nach 22 Uhr nur mit „Muttizettel“ und erziehungsbeauftragter Person oder personensorgeberechtigter Person
Personen im Alter von 16 bis einschließlich 17 Jahre
- Zutritt zum Festivalgelände nach 0 Uhr nur mit „Muttizettel“ und erziehungsbeauftragter Person oder personensorgeberechtigter Person
- Übernachtung auf dem Campingplatz: ab 16 Jahre
Für die Ausübung der erziehungsbauftragten Person ist eine ausgefüllte Erziehungsbeauftragung („Muttizettel“) notwendig. Zusätzlich zum Formular braucht ihr
- Kopie des Personalausweises des/r Erziehungsbeauftragten, der/die das Formular unterschrieben hat
- Personalausweis der personensorgeberechtigten Person (meistens Eltern)
- den eigenen Schüler- oder Personalausweis
Link zum Formular („Muttizettel“)
Was ist eine personensorgeberechtigte Person?
Als personensorgeberechtigt gelten Personen, denen allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht. In der Regel sind dies die Eltern.
Was ist eine erziehungsbeauftragte Person?
Als erziehungsbeauftragte Person gilt jede Person über 18 Jahren, soweit sie für die Zeit der Veranstaltung aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt.
Rechtlich gesehen gibt es keine definierte Obergrenze, wie viele ein/e Volljährige/r beaufsichtigen darf. Wir bitten jedoch zu beachten, dass die Aufsichtsperson die Verantwortung für den/die Jugendlichen übernimmt und im Ernstfall auch tatsächlich wegen Verletzung der Aufsichtspflicht belangt werden kann.
Wir empfehlen daher maximal die Aufsicht für 3 Personen zu übernehmen, da wir es für unrealistisch halten zu viele Personen ständig im Blick zu behalten und für deren Sicherheit zu bürgen.
Achtung: das Alkoholverbot für Jugendliche unter 18 Jahren, das auch den Konsum von branntweinhaltigen Mixgetränken (§9 JuSchG) beinhaltet, bleibt auf dem Campingplatz wie auch auf dem Festivalgelände bestehen. Auf dem Juicy Beats Festival gilt das deutsche Jugendschutzgesetz (JuSchG).