AGB
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten im Verhältnis der Festivalbesucher (nachfolgend: “Besucher“ genannt) sowie dem Juicy Beats Festival (nachfolgend: “Veranstalter“ genannt).
Einlass, Eintrittskarten
a) Der Einlass erfolgt nur mit gültiger Eintrittskarte. Bei Verlust der Eintrittskarte erfolgt kein Ersatz. Eintrittskarten sind vom Umtausch ausgeschlossen (BGB § 312g Widerrufsrecht (2) Punkt 9.).
Beim erstmaligen Eintritt ist die Eintrittskarte vorzuzeigen, die dann entwertet wird.
b) Der Besucher erhält ein Festivalbändchen, das ihm ermöglicht das Festival zu verlassen und erneut zu betreten. Während des Festivals berechtigt nur ein unbeschadetes und originales Festivalbändchen den erneuten Einlass des Besuchers.
Für den Eintrittskartenkauf über www.eventim.de gelten auch die AGB von Eventim.
Der Erwerb von Eintrittskarten und Freikarten zwecks Weiterverkauf ist generell untersagt. Der Veranstalter führt entsprechende Kontrollen durch.
Eintrittskarten sind nur über die vom Veranstalter bekannt gemachten Kanäle zu erwerben.
Der Kunde darf Tickets für Gewinnspiele/Verlosungen nur mit Zustimmung der Popmodern Veranstaltungs GmbH verwenden. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen diese Verpflichtung, so ist die Popmodern Veranstaltungs GmbH berechtigt, von dem Kunden eine von ihr nach ordnungsgemäßen Ermessen festzusetzende angemessene Vertragsstrafe zu verlangen.
Jugendschutz
Auf dem gesamten Festivalgelände gilt das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Danach gilt:
a) Besucher, die unter 16/18 Jahre alt sind, sollten das Festivalgelände bis 22/24 Uhr verlassen haben. Mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten und einem entsprechend ausgefüllten Formular ist es dennoch möglich auch unter 16/18 Jahren länger auf dem Festivalgelände zu bleiben. Dazu wird eine Kopie des Personalausweises des Erziehungsbeauftragten und der eigenen Schüler- oder Personalausweis benötigt. Das Formular gibt es hier.
Sicherheit & Ordnung
a) Bei dem Einlass zum Festival erfolgt eine Sicherheitskontrolle durch den Sicherheitsdienst vor Ort. Der Sicherheitsdienst ist angewiesen, eine Leibes-, sowie Taschenvisitation bei den Besuchern vorzunehmen. Der Besucher erklärt sich mit dem Erwerb der Karte damit einverstanden. Verweigert der Besucher die Leibes- bzw. Taschenvisitation ist der Veranstalter berechtigt, den Einlass entschädigungslos zu verweigern.
b) Den Anweisungen des Sicherheitsdienstes und des Veranstalters ist zu jeder Zeit unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten. Bei jeglicher Zuwiderhandlung gleich welcher Art behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Besucher vom Veranstaltungsgelände zu verweisen.
c) Das Mitbringen von spitzen und pyrotechnischen Gegenständen, sowie Waffen, waffenähnlichen oder –geeigneten bzw. gefährlichen Gegenständen ist untersagt.
d) Das Mitbringen von Tieren ist untersagt.
e) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, auch bei Vorliegen anderer wichtiger Gründe, den Einlass zum Festival zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere aber nicht abschließend ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, eine offensichtlich menschenverachtende, rassistische, homophobe Kleidung und/oder Einstellung dessen.
f) Das sogenannte stage diving, crowd surfing, Pogen, das Klettern auf die Bühne, Traversen oder Ähnliches ist untersagt. Ein solches Fehlverhalten kann ohne Vorwarnung zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
g) Speisen & Getränke:
Das generelle Mitbringen von Getränken, Glaswaren, Getränkedosen, Tetrapaks und Flaschen ist untersagt. Getränke werden auf dem Festivalgelände in Plastikbechern ausgegeben. Auf diese Becher besteht Pfand. Bitte denkt an die Umwelt und entsorgt die Umverpackungen, sowie sonstigen Müll in den dafür vorgesehenen Behältnissen. Des Weiteren stehen auf dem Festivalgelände für die Besucher kostenlos Wasserstellen zur Verfügung.
h) Lautstärke & Hörschutz:
Es handelt sich um eine Musikveranstaltung. Musik kann Lärm sein, der das Gehör empfindlich und nachhaltig belasten und beeinträchtigen kann. Der Besucher betritt die Veranstaltung auf eigene Gefahr. Der Veranstalter trifft die notwendige Vorsorge, um dauerhafte Hör- oder Gesundheitsschäden zu unterbinden. Gleichwohl wird den Besuchern zum Schutz von etwaigen Hör- oder Gesundheitsschäden dringend empfohlen, Gehörschutz (Ohrstöpsel) zu benutzen.
Rechte des Veranstalters, Hausrecht, Haftung
a) Auf dem gesamten Veranstaltungsareal wird das Hausrecht vom Veranstalter bzw. von ihm beauftragten Dritten ausgeübt.
b) Gegenüber den Besuchern haftet der Veranstalter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
c) Es besteht insbesondere keine Haftung des Veranstalters für gestohlene oder verloren gegangene Gegenstände.
d) Personen, die sich ohne eine Berechtigung auf dem eingefriedeten Veranstaltungsgelände aufhalten, werden wegen Leistungserschleichung (§ 265a StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) angezeigt.
Ton- und Filmaufnahmen
a) Auf dem Festival werden durch den Veranstalter Foto- und Filmaufnahmen zu Dokumentationszwecken erstellt. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes willigt der Besucher unwiderruflich in die Anfertigung von Aufnahmen und die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien und Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließenden Verwertung im Internet auf der Website sowie auf den Social Media Kanälen des Veranstalters, im Programmheft der aktuellen oder von Folgeveranstaltungen und in werblichen Presseberichten seitens des Veranstalters ein. Sofern auf einem Foto eine erkennbare Person alleine abgebildet ist, kann sie vom Veranstalter die Entfernung dieses Fotos verlangen.
b) Das Fotografieren auf dem Festivalgelände für den privaten Gebrauch ist grundsätzlich erlaubt. Eine gewerbliche, kommerzielle Nutzung dieser Fotos ist untersagt.
Nutzungsrechte, Werberechte
Besuchern, Teilnehmern und anderen Dritten ist Werbung jeglicher Art innerhalb des Veranstaltungsgeländes und im direkten Umfeld nicht erlaubt, sofern sie nicht ausdrücklich zuvor vom Veranstalter genehmigt ist. Unter dieses Verbot fällt insbesondere das Austeilen oder Auslegen von Flyern, Giveaways und dergleichen, sowie das Benutzen von Werbehinweisen jeglicher Art, ebenso das Verdecken von Werbehinweisen der Sponsoren.
Programm
Der Veranstalter hat abgesehen von der Auswahl der Künstler:innen keinen unmittelbaren Einfluss auf Gestaltung und Inhalt der Darbietungen. Die Inhalte spiegeln nicht die Meinung des Veranstalters wider.
Absage, Abbruch, Verspätung der Veranstaltung, Witterung
a) Sollte das Festival vor Beginn abgesagt werden, besteht Anspruch auf Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte ohne VVK-Gebühren. Die Veranstaltung kann bis zum Beginn ohne Angabe von Gründen abgesagt werden.
b) Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt, solange der Veranstalter die Umstände des Wetters verantworten kann. Sollten durch die Witterungsumstände Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, sowie der Gefährdung von Festivalbesuchern durch Fehlverhalten anderer oder der drohenden Eskalation, durch zu große Menschenansammlungen, besteht für den Festivalbesucher kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder auf Schadensersatz, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.
c) Änderungen und Absagen werden seitens des Veranstalters so schnell wie möglich bekannt gegeben und können auch noch nach Beginn des Festivals aus wichtigem Grund erfolgen. Ort, Zeit-, Besetzungs- und Programmänderungen führen grundsätzlich nicht zu Ansprüchen des Festivalbesuchers, es sei denn der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz.
Datenschutz und Datenverarbeitung
Der Veranstalter bearbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung der auf den Kartenkaufvertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Der Veranstalter ist berechtigt, diese Daten an von ihm mit der Abwicklung des Kartenkaufvertrages beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit die geschlossenen Verträge erfüllt werden können. Es gilt die Datenschutzerklärung des Veranstalters.
Schlussklauseln
Sollte eine oder mehrerer Klauseln unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Klauseln nicht berührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.